Verein

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Die kommunale Feuerwehr und der Feuerwehrverein ein erfolgreiches Team.

Anfang der 1980er Jahre wurde im Bayerischen Feuerwehrgesetz klar die Stellung der kommunalen Feuerwehr und dem Feuerwehrverein umgesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Feuerwehr Herrsching wie auch alle anderen Feuerwehren in Bayern als Verein oder Vereinigung organisiert. Die Freiwilligen Feuerwehren werden heute im Bereich des Einsatz- und Ausbildungsdienstes, der notwendigen Feuerwehrgebäude, der Geräte usw. über die jeweilige Kommune finanziert. Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) spricht dabei in § 3 von der sogenannten Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die Gemeinde Herrsching übernimmt in vorbildlicher Weise diese Aufgaben und kommt ihren Pflichten für die kommunale Feuerwehr hervorragend nach.

Darüber hinaus gibt es aber auch eine Vielzahl von wichtigen Anliegen innerhalb der Feuerwehr, die nur über den Feuerwehrverein abgewickelt werden können. Der Feuerwehrverein wird auch als die „Personalorganisation“ der Freiwilligen Feuerwehren bezeichnet.

Über den Verein 

Der Feuerwehrverein hat, wie andere Vereine auch, eine von der Mitgliederversammlung auf sechs Jahren gewählte Vorstandschaft und Mitglieder. Zurzeit sind knapp 120 Bürgerinnen und Bürger Mitglied im Feuerwehrverein. Für die Organisation des Feuerwehvereins zeigt sich die geschäftsführende Vorstandschaft verantwortlich. Der Verein ist beim Registergericht mit einer Satzung als gemeinnützig eigentragen. In der Satzung werden die Aufgaben des Vereins geregelt.

Mitglieder des Vereins

Aktive Mitglieder       > Alle aktiven Feuerwehrfrauen und Männer im Alter von 12- 63 Jahren

Passive Mitglieder     > Ehemalige aktive, Mitglieder die den Verein in besonderer Weise unterstützen

Fördernde Mitglieder > Mitglieder die den Verein finanziell unterstützen aber sonst keine Funktion haben.

Ehrenmitglieder        > Ehemalige aktive (mehr als dreißig Jahre) oder Personen die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Die Ernennung wird von der Vorstandschaft beschlossen.

Aufgaben des Vereins der Feuerwehr Herrsching

>Werbung von Neu- und Nachwuchsmitgliedern, durch Werbung, Homepage, auf Veranstaltungen wie z.B. dem Integrationstag.

>Mitgliederförderung, durch gemeinsame Aktivitäten, wie z.B. Sport, Ausflüge und Geburtstagsfeiern.

>Förderung des Feuerlöschwesens, durch Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, welche im Haushalt der Gemeinde nicht vorgesen sind, aber aufgrund der Dringlichkeit keinen Aufschub zulassen.

>Förderung der Jugendarbeit durch stellen von Lehrmitteln und Ausrüstung für die Jugendarbeit, Zuschüsse für Jugendausflüge zur Bindung und Förderung.

>Werbung für den Feuerwehrgedanken, in der Bevölkerung Werbung für die Sache Feuerwehr machen. Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen. Aufklären der Bevölkerungen über Gefahren, Informationen zu aktuellen Themen der Feuerwehr.

>Pflege des Geschichtsbewusstsein, durch Archivarbeit.

>Traditionspflege bei örtlichen und überörtlichen Veranstaltungen, wie z.B. die Teilnahme an Kirchlichen und Örtlichen Veranstaltungen wie Fronleichnams-Prozession, Einzug ins Schlossgartenfest oder Gründungsjubiläen anderer Vereine und Organisationen.

>Förderung des First Responder der Freiwilligen Feuerwehr Herrsching am Ammersee e.V., durch stellen von Ausrüstung, Kleidung und Verbrauchsmaterial. Der First Responder wird komplett vom Feuerwehrverein getragen, lediglich das Fahrzeug wird von der Kommune gestellt und unterhalten.